Beeinträchtigtes Sehvermögen – eine unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr
Jeder Autofahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr selbst verantwortlich. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie über ein optimales Sehvermögen verfügen. 90% aller Informationen aus dem Straßenverkehr leiten unsere Augen an das Gehirn weiter, damit wir schnell reagieren, richtig bremsen, ausweichen oder abbiegen können.
Den Führerschein erwirbt man in der Regel in jungen Jahren, und die im Sehtest geprüften Voraussetzungen (eine Tagessehschärfe von mindestens 70% auf beiden Augen) erfüllt fast jeder. Wir vertrauen darauf, daß es immer so bleibt. Aber ab etwa 40 Jahren schleichen sich meist unbemerkt Sehmängel ein.
Dies gilt besonders für das Sehvermögen in der Dämmerung und die Blendungsempfindlichkeit. Durch eine altersbedingte Eintrübung der optischen Medien des Auges, speziell der Linsen, entsteht Streulicht im Auge und damit vermindert sich der Kontrast der Netzhautbilder. Dies hat zur Folge, daß Objekte mit mäßigem oder schlechtem Kontrast, wie sie im Straßenverkehr häufig vorkommen, noch schlechter erkannt werden können, als dies bei normaler Sehtüchtigkeit der Fall ist.
Auch auf (meist) krankheitsbedingte Einschränkungen des Gesichtsfeldes wird häufig erst zu spät reagiert. Die Unfallstatistik zeigt: ältere Kraftfahrer geraten so in komplexen Verkehrssituationen und bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen in problematische Situationen.
Im Gegensatz zu den vom Gesetz vorgeschriebenen turnusgemäßen Pflichtprüfungen für die Inhaber höherer Führerscheinklassen (überwiegend Berufskraftfahrer) wird ein obligatorischer Wiederholungssehtest für die Inhaber einer Fahrerlaubnis für Personenwagen oder Motorräder in der EU und damit auch in Deutschland nicht verlangt. Damit wird an die Einsicht der Bürger appelliert und dem Verantwortungsbewußtsein des mündigen Verkehrsteilnehmers gegenüber staatlicher Bevormundung der Vorzug gegeben.
Deshalb: Ergreifen Sie selbst die Initiative und lassen Sie sich in regelmäßigen Abständen vorsorglich von Ihrem Augenarzt auf die Verkehrstauglichkeit Ihrer Augen untersuchen!
Der Staat zwingt Sie, Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen dem TÜV vorzustellen. Mindestens so wichtig wie die Bremsen Ihres Autos ist für die Sicherheit im Straßenverkehr Ihr Sehvermögen. Um unnötige Risiken zu vermeiden, rät auch der ADAC ( in Heft 10, Oktober 2000 ):
- Lassen Sie alle fünf Jahre Ihre Augen checken, ab dem 45. Lebensjahr alle 2 und ab dem 60. jedes Jahr.
- Gehen Sie zu einem Augenarzt. Er kann feststellen, ob Ihr Gesichtsfeld in Ordnung ist und die Augen gesund sind.
Worin besteht der “Augen-TÜV” und was können Sie von Ihrem Augenarzt erwarten?
Zu den gängigen Untersuchungen gehören in der Regel:
- Eine Untersuchung aller Abschnitte der Augen
- Eine Prüfung der Sehschärfe unter Tageslichtbedingungen, einschließlich Kontrolle ggf. für den Straßenverkehr benutzter Brillen und, falls erforderlich Korrektur einer nicht optimal ausgeglichenen Fehlsichtigkeit
- Eine Untersuchung der Zusammenarbeit beider Augen
- Eine Untersuchung des Gesichtsfeldes beider Augen
- Eine Untersuchung des Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
- Eine Untersuchung, ob eine sogenannte Nachtkurzsichtigkeit besteht und eine zusätzliche Brille für den nächtlichen Straßenverkehr erforderlich ist.
- Eine individuelle Beratung zu allen Fragen der Verkehrstauglichkeit unter Tages-, Dämmerungs- und Nachtbedingungen mit Berücksichtigung der bei Ihnen geprüften Blendungsempfindlichkeit
- Ein orientierender Vergleich mit den Ergebnissen und der Leistungsfähigkeit anderer Autofahrer Ihres Alters
- Eine Verbesserung des vom Straßenverkehr geforderten Sehvermögens mit allen dem Augenarzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Bin ich farbentüchtig?
Befinden Sie sich ohnehin in augenärztlicher Behandlung, kann Ihnen Ihr Augenarzt einen „kleinen Verkehrstauglichkeits-TÜV“ anbieten, der sich auf die zusätzlichen Untersuchungen beschränkt, die im Rahmen Ihres Krankheits- oder Beschwerdebildes nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Die Erhebung und Auswertung der Befunde wie die individuelle Beratung erfolgen unter dem zuverlässigen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht. Die Untersuchungsergebnisse werden nur Ihnen persönlich zur Verfügung gestellt. Das gilt selbstverständlich auch für die vom Augenarzt erteilten Ratschläge und Empfehlungen für Ihr Verhalten bei ungünstigen Sehbedingungen.
Alle Experten sind sich darin einig: Die individuelle Aufklärung des einzelnen Fahrers über die Leistungen und Grenzen seines Sehvermögens im Straßenverkehr ist der wirkungsvollste Beitrag, ihm die persönliche Mobilität bis in hohe Alter zu erhalten, ohne die allgemeine Verkehrssicherheit zu gefährden.
Nehmen Sie das Angebot im Interesse Ihres eigenen Schutzes und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Anspruch und vertrauen Sie Ihrem Augenarzt. Nur er kann feststellen, ob Ihre Augen gesund sind. Er allein kann alle für den Straßenverkehr wichtigen Sehfunktionen untersuchen, nötigenfalls Hilfe zu deren Verbesserung anbieten und Sie kompetent beraten.
Was kann ich mir unter den Untersuchungen konkret vorstellen?
- Dämmerungssehen – Ein gemischtes Sehen der Zapfen und Stäbchen im Auge
In der Nacht herrschen unter Ausleuchtung der Straße durch die Autoscheinwerfer die Bedingungen des Dämmerungssehens. Ein Maß für die Güte des Sehvermögens im nächtlichen Straßenverkehr ist die unter Dämmerungsbedingungen ( ohne und mit Blendung ) gemessene Kontrastempfindlichkeit der Augen.
- Nachtkurzsichtigkeit – 10% bis 20% der Bevölkerung werden nachts in unterschiedlichem Ausmaß kurzsichtig (myop). Bei diesen Personen vermindert sich die Sehschärfe und steigt die Blendungsempfindlichkeit. Hier hilft ggf. eine zusätzliche Brille für Nachtfahrten.
- Gesichtsfeld – Der für das unbewegte Auge sichtbare Teil des Raumes.
- Sehschärfe – Fähigkeit, feine Details eines Objektes wahrzunehmen (bei Tageslicht oder unter Dämmerungsbedingungen).